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NIV – Anpassung der Verordnung

Die Installationsverordnung soll angepasst werden und wir konnten an einer vorgezogenen Vernehmlassungsrunde teilnehmen. Wichtig sind klare Abgrenzungen und Definitionen der erlaubten Arbeiten. Unsere Elektrokurse sollen zertifiziert werden und die Grundlage der Ausbildung für die abzulegende Prüfung bilden.

Neuste Entwicklung

GKS hat beim UVEK eine Ausnahmebewilligung erreicht, die gewisse elektrische Arbeiten ohne bestandene Prüfung nach NIV ermöglichen soll.

  • Ø Noch ist einiges unklar und die Ausnahmebewilligung ist auch erst ab Nov. 2015 anwendbar.
  • Ø Die nötigen Abklärungen betreffen vor allem die genaue Definition der „sicherheitstechnischen Kontrolle“ und die Zertifizierung der geforderten Ausbildung.
  • Ø Es ist auch noch unklar, ob diese Ausnahmebewilligung weiter gelten wird, wenn das ganze Gesetz resp. die Verordnung verändert wird. Die Überarbeitung ist ja im Gang.
  • Ø Wir bleiben am Ball und werden Sie auf dem Laufenden halten.
  • Ø Der Vorstand hat GKS zum Erfolg gratuliert und dankt für die Bemühungen im Interesse der ganzen Branche.
GKS hat auch zugesichert, dass die geplante Qualitätskommission aus Vertretern von allen Verbänden gebildet werden soll und der VUOG wird Personen für die Mitarbeit in der Kommission nominieren. Die Zertifizierung unserer bewährten, von Bernhard Hächler durchgeführten Elektrokurse ist ein hauptsächliches Thema der aktuellen Verbandsarbeit.
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